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>>es geht um die Reparaturen und Finanzierungskosten für das eigentum wie Mattr das beschrieben hatte. >> >Nicht nur das. Auch die Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes kannst du nur geltend machen, wenn und solange du das Objekt vermietest. > >Edit: Sehe gerade, dass der Mattr das auch schon gesagt hat.
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