Antwort auf den Beitrag "Re:Was machen mit CDs an denen einem nichts liegt?" posten:
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>>Wenn die CDs vernichtet werden fehlt auch die Legitimation der MP3s. > >Das wäre IMO deutlich komplexer und tatsächlich interessant. > >Wichtig wäre zunächst IMO, ob man die Kopie überhaupt machen durfte oder ob man dafür einen Kopierschutz umgangen hat. > >Wenn das Erstellen der MP3-Version grundsätzlich in Ordnung war, gäbe es weitere Fragen: > >1. Muss man die CDs dann tatsächlich als Nachweis aufbewahren? Wenn ja, könnte man die Vernichtung (statt einem Weiterverkauf) beglaubigen und sie damit überflüssig machen - reicht dafür eine Zeugenaussage oder wie könnte ein glaubhafter Nachweis aussehen? > >2. Was ist mit Versionen, die man beim Kauf automatisch vom Händler (z.B. Amazon) in seine Cloud-Bibliothek aufgenommen bekommt. Muss man den Cloud-Anbieter kontaktieren und eine Löschung aus der Cloud-Bibliothek erwirken?
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