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> >> >>habe ich bei dem bgh urteil gerade gesehen. Dennoch ist es nicht ganz einfach. >>Ein Interessenkonflikt wäre doch aber z.b. wenn das Haus schon voller Hunde wäre? >>so habe ich das in dem Absatz verstanden. > >Also damit würde der Vermieter in einem Rechtsstreit sicher voll auf die Fresse fliegen. Wenn du in einer Wohnung Hunde/Katzen stapelst, dann kann man sicher eine [i:Obergrenze] ziehen. Aber in einem MFH mit 6 Parteien den letzten Mietern einen Hund untersagen, weil die anderen 5 schon einen haben? Das würde bestimmt spannend ;) > >Lynne
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