Antwort auf den Beitrag "Re:Strafzettelgebühr berechtigt?" posten:
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>>>Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird. >>>Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben. >>>Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren. >>>Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern. >>> >>>---------------------- >>Nein, der Versand genügt. Den Zugang muss die Behörde nicht nachweisen. > >Begründung? Dann wird es bei einer Behörde also anders gewertet als eine Rechnung eines Unternehmens? > >Hatte den konrekten Fall mit nicht zugestellter rechnung inkl. Anwaltlicher Hilfe. >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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