Antwort auf den Beitrag "Re:Am Rande: Hast Du das Ding eigentlich zurückgeschickt?" posten:
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>>>Informationen zum Verlauf oder zur Erstattung durch DHL stehen mir als Empfänger nicht zu. >> >>Diese Aussage ist so nicht korrekt. Es ist sogar explizit im HGB geregelt, dass der Empfänger rechtliche Schritte unternehmen kann. Und ja, das HGB gilt u.U. auch für Privatleute..:-) > >Das stimmt. Aber wie du selber schreibst müsste ich dafür rechtliche Schritte einleiten. Das wäre dann auch unabhängig vom Sendungsunternehmen und mit eigens beauftragtem Schadensbegutachter. > >Diese Option ist ersten teuer und kann ewig dauern. Sehr dagegen spricht die von Verkäufer beim Versand abgeschlossene Versicherung, die er ohne Probleme beanspruchen kann. > >Tatsächlich ist das ganze ein relativ normaler Vorgang, der üblicherweise schneller vom Tisch ist. Kaputte Lieferung erhalten -> Schaden melden, Geld zurück, Sender bekommt Erstattung, fertig.
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