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>>>Immer sagen man hätte einen körperlichen Schaden erlitten (Schleudertrauma). Wenn das nicht geht, behaupten der Unfallgegner hätte nach Alkohol gerochen. >>> >>>Da können die gar nicht anders als das als Anzeige aufnehmen, da öffentliches Interesse. >> >>ja aber so wie ich das verstehe war sie ja gar nicht im auto? dann wirds schwierig.... > >Hab doch geschrieben: dann Alkohol.
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