Antwort auf den Beitrag "Re:DHL mega lol, der geilste scheiß ever" posten:
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>>Mhmm, ich wuerde dann der Polizei erzählen, dass der DHL Mensch die Eigentumsuebertragung verhindert, wenn er vor meiner Tuer steht und das Paket nicht rausrückt. > >Korrigier mich bitte: >Bis zur Überhabe bist Du ja noch nicht Eigentümer bei Onlinelieferung. Korrekt? > >Und was die Eigentumsübertragung angeht steht im BGB: >Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass [b:der Eigentümer ]die Sache dem Erwerber übergibt und [b:beide darüber einig sind], dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. > >Inwiefern verhindert er einen Eigentumsübergang, wenn die oben geforderte Einigung offensichtlich nicht vorliegt? EDIT: Ich korrigiere mich. Offensichtlich ist er ja nicht mit dem Erwerber einig, aber das lässt doch das BGB ja explizit zu, oder nicht? > >Und ja, mich interessieren solche Details wirklich. Will nicht einfach nur vorlaut sein :) > > >>AGB my ass. > >Nach meinen Erfahrungen geben (leider) unverhältnismässig viele Leute zu viel auf die AGBs. Darum nochmal zur Erinnerung: >Nicht alles was in den AGBs drin steht muss auch zwangsläufig geltendem Recht entsprechen. Nicht selten verlieren diese sogar in folge einer ungültigen Passage ihre komplette Gültigkeit AFAIK(!). >Salvatorische Klauseln sind in den AGBs AFAIK(!) sogar schädlich. > >gruß
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