Antwort auf den Beitrag "Re:Frage an die Verkehrsexperten wg. Bußgeld" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>>Lügen ist nur als Zeuge verboten. >>> >>>Lügen vor Gericht ist immer verboten. >> >>nein. Nur als zeuge. > >Hui. Du hast wirklich recht. Hatte aber vergessen, dass man ja nicht immer unter Eid aussagt. ;)
mailbenachrichtigung?