Antwort auf den Beitrag "Re:Stichwort journalistische Sorgfaltspflicht" posten:
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>>>>Viel gelernt hat sie aus dem Urteil ja anscheinend nicht. >>> >>>Weil? >> >> >>Sie wieder Dinge an die Öffentlichkeit trägt, statt schlicht eine Anzeige zu machen? > >Aber wenn der Screenshot nicht verändert wurde immerhin anonym. Also ein nicht ganz unwichtiger Unterschied zum letzten mal.
mailbenachrichtigung?