Antwort auf den Beitrag "Re:Erstaunlich" posten:
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>>>Es konnte nicht bewiesen werden. Und es wurde geltendes AT-Recht angewandt. >>>Ist halt so in einem Rechtsstaat. Muss einem nicht immer gefallen. >> >>Schon klar, aber: gabs die Bestrebungen? War er mit "hätte ein Gast machen können" bereits fein raus? Mich irritiert das. >> >>>Womit ich weder die Tat verharmlosen, noch damit ausdrücken möchte, dass ich das abschließende Urteil gut finde. Auch finde ich Verhalten aus einer persönlichen moralischen Sicht noch immer nachvollziehbar. >> >>Ja, ich auch. > >Yo, der Typ ist absolut ein Kandidat für "ungefragt aufs Maul". Ätzend auch wieder die "Grab them by the pussy-Fraktion", welche sich mit dem Verweis auf den Rechtsstaat ins Fäustchen lacht.
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