Antwort auf den Beitrag "Re:Aus der aktuellen Praxis mit einem zweiten Kind..." posten:
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>>Es geht um die "6 Jährigen" Definition bei drei oder mehr Kindern, bei der es bei der Eindeutigkeit der verschiedenen Quellen hakt. > >Ich würde nicht in diverse Quellen reinschauen sondern in die offizielle: >[https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf] >Seite 39: > >"[i:Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag zum Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Das Elterngeld steigt dann um 10 %, mindestens aber um 75 Euro im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 Euro bei ElterngeldPlus. >Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt >mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder >mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine >6 Jahre alt sind, oder >mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist]." > >EDIT: >Oder wenn Du es in Gesetzestextform willst: [https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2a.html] >Offizieller wird es nicht mehr :P
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