Antwort auf den Beitrag "Re:Darf ich bei Ebay nach erfolglosem Ende einer Auktion" posten:
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>>>Hinweis: Es ist verboten, über das eBay-Nachrichtensystem Angebote zum Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb der eBay-Website zu versenden. eBay behält sich vor, Nachrichten, welche E-Mail-Adressen oder URLs zu externen Webseiten enthalten zu blockieren. >> >>Das können sie ja machen. Aber steht dort auch was zu Sperrungen, wenn man sich trotzdem austauscht? Und wie gesagt: mir gehts um den konkreten Fall "erfolgloses Angebot". Da würde mich wundern, wenn Ebay die Verkäufer weiter einfach gängeln kann. Ob sie es trotzdem machen ist natürlich ne andere Sache. > >Falls es Dir um die „rechtliche“ Klärung geht, kann ich leider nichts beitragen. > >Ich würde es aber, wenn mir mein aktueller Account bzw. dessen Bewertungen wichtig sind, nach einer bereits erfolgten Verwarnung nicht drauf ankommen lassen. > >Wäre es ein Weg, einen Zweitaccount anzulegen und es damit zu versuchen?
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