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>>Er will jetzt angeblich per Gutachten nachforschen, ob der "Fehler" schon vor dem Verkauf vorlag und falls sich das dann herausstellen sollte, wird er sich Rechtsbeistand ins Boot holen… >> >>Anwaltsdrohung. >> >>Das muss ein ziemlich funky Gutachten sein, was sowas retroaktiv feststellen kann… Mann mann mann… >> >>Kiddo > >Soll er doch machen. Wenn er meint das er dafür geld ausgeben muß. >Die Leute sollten sich erst mal die ebay AGBs anschauen bevor sie was kaufen.
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