Antwort auf den Beitrag "Re:Da gabs doch in den Entwürfen schon Schlupflöcher" posten:
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>>Z.b. (sinngemäß) das der Arbeitgeber bei dringlichem Bedarf Bescheinigungen ausstellen kann mit denen Mitarbeiter von der Impflicht abweichen können u.ä. >> >Wenn es solche Regelungen in den Entwürfen zum Gesetz gegeben haben sollte, dann haben diese es auf jeden Fall nicht in das Gesetz geschafft.
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