Antwort auf den Beitrag "Re:Hurra wieder geboostert! Vielleicht." posten:
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>Nach dem der zweiten Impfung nach Johnson & Johnson der Booster-Status entzogen wurde, fühlte ich mich traurig und unsicher. >Die Angst um mein kostbares Leben ließ mich nicht einschlafen. >Nun scheine ich aber bei uns in Sachsen wieder geboostert zu sein. >So zumindest die Ergebnisse meiner Recherche, wenn ich es denn wirklich richtig verstanden habe, Gesetzestexte sind nicht mein Steckenpferd. > >[b:1. sächsische Verordnung:] > >[https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-01-12.pdf] > >Seite 4: >§3 (7) 1: "wenn neben dem Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung im Sinne des § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, >ein Nachweis über eine zusätzliche Impfdosis als Auffrischungsimpfung vorgelegt wird," > >[b:2. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:] > >[https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html] > >"entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl >von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen >Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder" > >[b:3. Liste vn PEI:] > >[www.pei.de/impfstoffe/covid-19]: >COVID-19 Vaccine Janssen >Zul.-Nr. EU/1/20/1525?Janssen-Cilag International NV?1 > > >Ist aber im Grunde egal, da frisch vollständig Geimpfte für drei Monate den geboosterten gleich gestellt sind. Selbst wenn der Booster-Status fraglich ist, die meisten Rechte der Geboosterten habe ich ich zumindest zwei weitere Monate sowieso.
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