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> >>Tatsächlich wäre das nach deutschem Recht durchaus ein Betrug. Wenn jemand gefälschtes Heroin verkauft, wo in Wirklichkeit Gemüsebrühe drin ist, ist er wegen Betruges dran. Und wegen Steuerhinterziehung, natürlich. > > >Zu dumm nur, dass es ganz offiziell einen Auftrag des Patienten zur Impfung gab, die der Arzt korrekt durchgeführt hat :)
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