Antwort auf den Beitrag "Re:Ein Beispiel" posten:
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>Hmm, ich mag mich irren aber bei Sexualdelikten die zur Anzeige gebracht worden sind, werden selbstverständlich die Staatsanwälte eingeschaltet. Das dürfte auch bei Delikten sein die im kirchlichen Umfeld passiert sind. > >Was Du ansprichst ist doch AFAIK(!) die interne Ermittlung bei der die Kirche "freiwillig" (selbstverständlich ist das eher aus gesellschaftlichem Zwang heraus passiert) nachforscht wo und in welchem Umfang Straftaten begangen worden sind. >EDIT: Diese werden dann nach Gutdünken (?!) an die Staatsanwealtschaft übergeben wenn die Verjährung noch nicht erfolgt ist. Aber ja das klingt nach eigenem Ermessensspielraum. > >Eine Akteneinsicht in diese Vorgehen kann nicht gefordert werden AFAIK. Zumal es keine Anzeigenpflicht gibt in Deutschland, oder? > >Disclaimer: es ist nicht so dass ich deinen Wunsch nicht verstehen würde. Strafverfolgung hat in einem Rechtsstaat ein reines Privileg des Staates zu sein. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es AFAIK(!) sich bei diesem Fall eben nicht um Strafverfolgung handelt. sondern eher um den klassischen Fall: Wo kein Kläger .... da kein Richter. >Es wäre aber zu fragen ob es nicht angebracht wäre wenn diese pauschale Untersuchung nicht vom Rechtstaat angestoßen werden sollte. Und damit in seinem Hoheitsgebiet und von den zuständigen Organen durchgeführt werden könnte. > >gruß
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