Antwort auf den Beitrag "Re:Jetzt wirklich: Gesetzentwurf fertig, tschüss Lockdow" posten:
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>>>Mal abgesehen davon, daß jedes Geschäft, Veranstaltung, Gaststätte per se 2G über Hausrecht machen darf, steht da nicht wirklich, daß 2G verboten ist. >> >>Es stehen auch nur die Maßnahmen dort, die noch erlaubt sind. >> >>Also: "die Verpflichtung zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen sowie an der Vorlage solcher Nachweise anknüpfende Beschränkungen des Zugangs in den oder bei den in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betrieben, Gewerben, Einrichtungen, Angeboten, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen" >> >>Nach allen Interpretationen, die ich bisher gelesen habe, gilt das so wie es da steht, man kann "oder Testnachweisen" also nicht einfach streichen. > >Doch kann man, Berlin hat Bekannt gegeben, daß 2 G kommt ab Wochenende oder nächster Woche.
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