Antwort auf den Beitrag "Re:Die Situation ist jenseits von lächerlich." posten:
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>>Ähm, neee. Der verdächtig kann sich afaik weigern und wird nie und nimmer gegen seinen Willen blut entnommen und ausserdem ist Blutentnahme und stoff zufügen auch juristisch ein unterschied. > >Und das hast du natürlich mal nachgeschaut? > >[https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html] > >Was lange Zeit existiert hat, aber 2017 abgeschafft wurde, war ein Richtervorbehalt. Sprich: Wenn sich jemand weigert, dann musste die Polizei beim diensthabenden Richter anrufen und sich das genehmigen lassen: > >[https://www.haufe.de/amp/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richtervorbehalt-bei-der-blutprobe-wurde-gesetzlich-aufgehoben_206_424102.html]
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