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>>>Knackpunkt wird sein, eine Infektion durch die Erzieherinnen nachzuweisen und zusätzlich, dass diese aufgrund einer Pflichtverletzung erfolgt ist. >> >>Verklagst du dann auch Familien, deren Kinder eine Infektion in die Kita mitgebracht habe? >> >Vielleicht kann er ja ein wenig vor Krankenhäusern rumlungern? Da findet er bestimmt eine ITS-Krankenschwester, die jemanden angesteckt hat und die er verklagen kann. >Wenn ein Ast in Quarantäne gehört, dann dieser!
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