Antwort auf den Beitrag "Re:meine Frau muss auch alles zurückzahlen" posten:
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>>>BW ist Baden-Württemberg? Dort steht in den FAQs unter 5.6 >>>"Im Einzelfall besteht die Option, bei zugeflossenen Einnahmen innerhalb des Betrachtungszeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen." >>> >>>[https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/] >> >>Ja BW ist Baden-Württemberg. Auf jeden Fall mal vielen Dank für Deine Hilfe. Das habe ich überlesen. Jetzt muss ich mir mal heiße Gedanken machen, wie ich das jetzt mache. > >Kein Problem, Du musst dann bei den Ausgaben aber auch auf Leistungsdatum abstellen. Kann aber trotzdem günstiger sein, wenn die einzigen Einnahmen im Begünstigungszeitraum "nachlaufende" Einnahmen aus den Vormonaten sind, deiner Frau aber weiterhin laufende Kosten wie Miete, Tilgungen usw. entstanden sind.
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