Antwort auf den Beitrag "Re:Verordnung zum Zeitpunkt der Rückreise bleibt bestehen" posten:
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>Ich weiß nicht ob das hier schon angekommen ist, aber wenn man bspw. zum Zeitpunkt als Portugal ein Virus Varinantengebiet war nach Deutschland eingereist ist und man in Quarantäne gehen musste, wird diese Quarantäne nicht aufgehoben, auch wenn die Warnung wieder heruntergestuft wird, es gilt die Regelung zum Zeitpunkt der Einreise auch wenn sich an den Indikatoren eigentlich nichts geändert hat.
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