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>>Du hast geschrieben, dass die neue Verordnung für die AGs die Möglichkeit vorsieht den Impfstatus zu ermitteln. Das stimmt aber doch so nicht. Der AG hat auch nach der Verordnung keine Handhabe, und es bleibt dem AN freigestellt, ob er seinen Impfstatus mitteilen will oder sich testen lässt. > >Ich schrieb doch dass die Information an den AG vorgesehen ist („falls der AN den AG über Impfstatus nicht informieren will…“), es aber keinen Zwang zur Auskunft gibt.
mailbenachrichtigung?