Antwort auf den Beitrag "Re:Anteil problematisch bei stark fallender Inzidenz" posten:
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> >>Die Suche nach einem Impftermin ist einfach frustrierend. Auf der Seite des Landes NRW steht, dass jeder Vorerkrankte seit gestern Termine über die Impfzentren buchen kann, aber wenn ich das mache bekomme ich immer die Meldung, dass ein Attest für eine Vorerkrankung nach §3 CoronaImpfV vorliegen muss. Meine Vorerkrankung ist aber nur bei §4 CoronaImpfV aufgeführt. > >Warte ... das hat mein Arzt auch falsch verstanden. >§3 = Prio 2 >§4 = Prio 3 > >Prio 3 kann sich in den Zentren jetzt impfen lassen, das Attest muss also nach §4 sein
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