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>>>Test-Zwang kann ja nicht funktionieren. Wie willst Du einen MA, der sich weigert, dazu bewegen? Ihn beurlauben? >> >>Mit entsprechender gesetzlicher Regelung im Rücken: Freistellung ohne Bezüge. Die Betriebsstätte darf nur getestet betreten werden. Wer sich weigert sich testen zu lassen und daher keine Arbeitsleistung erbringen kann, hat auch selber die Konsequenzen zu tragen. > >Das kriegst Du gesetzlich so aus verschiedenen Gründen schlicht und ergreifend nicht durch. > > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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