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>>>Das ist wie jeder Arztbesuch zu behandeln. Möglichst außerhalb der AZ, wenns nicht anders geht ist es innerhalb mit Freistellung durch den AG. >>>Das sieht übrigens das Gesetz so ;) lt. unserer Anwältin. >> >>Bisschen einfach, oder (und ich weiß: §616 BGB)? Wenn ich die Interessen der Beschäftigten vertrete (meine Perspektive, hab ich nicht dazu geschrieben ;)), verhandele ich mit der Geschäftsführung - und stehe nachher mit einem tollen Ergebnis für die Kolleg*innen dar. >> >>Ernsthaft: wieso nicht Impfanreize schafffen? Wenn ich die vollkommen nachvollziehbare Angst habe, dass sich zu wenig Leute impfen, vergüte ich ihnen die Zeit, die sie für die Impfung aufwenden müssen. >> >>Das wird doch günstiger sein, als Teile des Betriebs schließen zu müssen, weil irgendwer irgendwen angesteckt hat. > >Jetzt weiß ich was du meinst... dir gings ja gar nicht um gesetzliche Vorschriften. > >Und dein Vorschlag weiter unten. Es gibt Firmen, ich kenn da so eine ;) , die tun das. Es gibt da Zeitboni, wenn sich jemand impfen lässt, also nicht nur die aufgewendete Zeit wird gut geschrieben. > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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