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>>Das ist wie jeder Arztbesuch zu behandeln. Möglichst außerhalb der AZ, wenns nicht anders geht ist es innerhalb mit Freistellung durch den AG. >>Das sieht übrigens das Gesetz so ;) lt. unserer Anwältin. > >Bisschen einfach, oder (und ich weiß: §616 BGB)? Wenn ich die Interessen der Beschäftigten vertrete (meine Perspektive, hab ich nicht dazu geschrieben ;)), verhandele ich mit der Geschäftsführung - und stehe nachher mit einem tollen Ergebnis für die Kolleg*innen dar. > >Ernsthaft: wieso nicht Impfanreize schafffen? Wenn ich die vollkommen nachvollziehbare Angst habe, dass sich zu wenig Leute impfen, vergüte ich ihnen die Zeit, die sie für die Impfung aufwenden müssen. > >Das wird doch günstiger sein, als Teile des Betriebs schließen zu müssen, weil irgendwer irgendwen angesteckt hat.
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