Antwort auf den Beitrag "Re:...und in NRW nicht vergessen:" posten:
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>"Partys und vergleichbare Feiern" sind zwar untersagt, die Kontaktbeschränkungen von wegen höchstens zwei Haushalte und vier Personen etc. gelten aber ausdrücklich nur für den öffentlichen Raum. > >Nach diversen Äusserungen der Polizei in den letzten Monaten müsste es für eine Party zumindest auch Anzeichen wie laute Musik geben; wenn da 20 Leute am Essenstisch sitzen und sich nur unterhalten, werden die nichts unternehmen (können).
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