Antwort auf den Beitrag "Re:Strobl das miese Schwein" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>Kann es sein, dass du seine Aussage einfach nur falsch verstanden hast? Die "großzügigen Ausnahmen" bezogen sich doch auf die aktuellen Regelungen u.a. der Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem Risikogebiet. So gibt es in BaWü Ausnahmen von dieser Pflicht, wenn man sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands aufgehalten hat. Sowas soll zukünftig, während der Pandemie, verhindert werden. > >Exakt, da war nie von dem die Rede, was Matze da hineininterpretiert. > >gesendet mit m!client für iOS
mailbenachrichtigung?