Antwort auf den Beitrag "Re:Direkt von der Quelle" posten:
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>[https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419] > >"Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund > >Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem: > >der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, Arzt, >unaufschiebbare Prüfungen, >Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder des Arbeitsplatzes oder zur nächstgelegenen Einrichtung zur Grundversorgung/für Einkäufe des täglichen Bedarfs, >Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern, >[b:Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen bzw. anlässlich des Weihnachtsfestes mit bis vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden >Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis – zuzüglich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, >]Begleitung Sterbender und Beerdigungen sowie >Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen."
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