Antwort auf den Beitrag "Re:Überbrückungshilfe Phase II - das war wohl nix..." posten:
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>>>Es wird auf einen Verlust im Förderzeitraum September bis Dezember 2020 abgestellt (also quasi die akuten Zahlen). Bis dato ging man immer davon aus, das bei Vorliegen der allg. Antragsvoraussetzungen sowie Umsatzrückgang und dem Nachweis der Fixkosten ein Anspruch auf Förderung besteht. Dem ist aber wohl nicht so. Von der Logik durchaus auch nicht falsch. Hatte ich keinen Verlust, konnte ich auch keine Fixkosten haben, die wirtschaftlich nicht gedeckt waren. Bis dato ist das Ganze nur völlig falsch von offizieller Seite kommuniziert worden. Es bleibt spannend. >> >>ich glaube die wirklich spannende Frage ist eine andere, nämlich in welcher Reihenfolge Ausgaben priorisiert werden müssen. >> >>Beispiel: ich hab 15t EUR Fixkosten, habe 15t andere Betriebskosten, habe 15t Einnahmen und bekomme 15t EUR Überbrückungshilfe der Phase II. Sind meine Fixkosten dann durch die Einnahmen gedeckt und damit nicht mehr förderfähig oder darf ich die Hilfe behalten, weil ich 15t Verlust im Förderzeitraum hatte, ich mit den Einnahmen die sonstigen Ausgaben decke und die Hilfe für die Fixkosten verwenden kann? > >In diesem Fall hast du einen Verlust von TEUR 15 und dürftest die Überbrückungshilfe in Höhe des förderfähigen Satzes (bis zu 90%, also max. 13.500 €) behalten. Eine Priorisierung der Kosten ist insoweit nicht notwendig, da insgesamt auf den Verlust des Förderzeitraums abgestellt wird. So wie ich die Stellungnahme der Europäischen Kommission verstanden haben, werden für die Ermittlung des Verlustes auch die Kosten einbezogen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe nicht förderfähig sind. Was auch irgendwie Sinn ergibt. Ich will ja letztendlich beurteilen, wie es dem Unternehmen in Summe ging. > >Nehmen wir dein Beispiel und kürzen die übrigen (nicht förderfähigen) Kosten auf TEUR 7,5. Dann hättest du einen gleichlautenden Verlust im Förderzeitraum von ebenfalls TEUR 7,5. Die Überbrückungshilfe würde dann max. nur noch 6.750 € betragen (7.500 X 90 %). Begründung der Kommission: Nur in Höhe des Verlustes kann es zu nicht gedeckten Fixkosten gekommen sein.
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