Antwort auf den Beitrag "Re:Germany at it’s best: Ausnahmen vom Lockdown" posten:
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>>Ab 16.12. „Lockdown“ mit folgenden Ausnahmen lt Tagesschau: >> >>Ausnahmen sind demnach der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstände und Großhandel. >> >>LOL? > >Das sind alles Geschäfte des täglichen Bedarfs. Ist IMO ok so, da geht niemand nur für Dudeldei und zum Bummeln hin. Und ein harter Lockdown ist halt auch keine Ausgangssperre.
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