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>>Nunja, ich würde sagen hier zählt der Griff zum Hörer (Ordnungsamt oder Polizei) nicht als Denunziantentum, sondern als bürgerliche Pflicht und Zivilcourage. > >Ich frage mich eh schon seit längerem warum Zivilcourage immer wieder als Denunziantentum diskreditiert wird - auch in anderen Zusammenhängen. > >Ich kann bei so etwas regelmäßig nicht erkennen, dass jemand andere aus Eigennutz, zum persönlichen Vorteil, oder wie es Wikipedia definiert: "aus niedrigen Beweggründen" meldet. >Unterm Strich sollte sich nicht der Melder hinterfragen bzw. am Pranger stehen sondern die "Täter". Sonst können wir die Sache mit den Regeln und Gesetzen auch gleich ganz bleiben lassen. > >Transistor
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