Antwort auf den Beitrag "Re:Zwangseinweisungen bei Quarantäne-Verstößen" posten:
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> >> >>Meiner Meinung nach, und das sagt Strobl ja selbst, handelt es sich um Einzelfälle, die wirklich hartnäckig dagegen verstoßen (oder aus Unvermögen, Not heraus gar keine Quarantäne machen könne, etwa Obdachlose). Wie hoch ist die Gefahr wirklich, um jetzt weitere Möglichkeiten Grundrechte außer Kraft zu setzen, zu nutzen? >> >>In jedem Fall dürfte schon das Gespräch über die Anwendung des Gesetzes für Abschreckung sorgen. Und für eine Gewöhnung daran, dass es eben notwendig ist, Grundrechte auchmal auszusetzen. > >Was bezweckt man als Politiker mit der Verwendung solchen Gruselvokabulars anderes, als nicht enden wollende Wasserfälle auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker? Oder will man die Deutschen damit ernsthaft auf eine härtere Gangart einschwören? Mit "Einzelfällen" fängt es ja immer an. >Was die Regierenden derzeit teilweise so ablassen, hätte ich bis vor kurzem nie für möglich gehalten, das macht mich schon ein wenig fassungslos.
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