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>Zur Info zum Thema Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung: >Es ist dort geregelt, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor die Entschädigung greift. Scheinbar ist die Lesart dazu momentan das man keinen Anspruch hat, sobald man die Möglichkeit auf Homeoffice hat. > >...so viel zu dieser praxisgerechten Lösung :-( > >[https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung-bei-Verdienstausfall-wegen-Wegfall-Kinderbetreuung.jsp]
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