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> >> >>Edit. Wie kann man in seiner eigenen Wohnung gegen eine Ausgangsperre verstossen?! > >Kontaktverbot heißt das Zauberwort. > >Treffen von mehr als zwei Personen außerhalb der Familie - „Der Aufenthalt ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“ > >Man glaubt es kaum aber dagegen kann man auch in der eigenen Wohnung verstoßen;-)
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