Antwort auf den Beitrag "Re:Die Abmahnen sollten an den Pranger!" posten:
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>>Zu einer Abmahnung (durch eine Kanzlei) gehört aber immer noch ein Auftraggeber (z.B. Unternehmen/Hersteller in "Konkurrenzsituation" zum Abgemahnten, dass einen unlauteren Wettbewerb sieht). > >Also soweit ich weiß, ist das eben [i:nicht] so. Abmahnen kann jeder Anwalt, der hier eine abmahnungswürdige Handlung erkennt. > >Es gibt hier - im Gegensatz zu bspw. Filmen oder Serien - nicht einen konkreten Geschädigten dahinter, sondern einen Verstoß bei der Bezeichnung des verkauften Produkts. Ähnlich bspw. bei fehlenden Urheberrechtsverweisen veröffentlichter Fotos - da darf auch einfach jeder zugelassene Anwalt abmahnen und Geld kassieren...
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