Antwort auf den Beitrag "Re:Gibts keine klare Rechtslage?" posten:
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>>Wir haben Ostern in Holland gebucht, Landal Parks. Es gibt nun die Möglichkeit einer Stornierung gegen Landal-Guthaben, was bis April 2021 neu gebucht/verbraucht werden muss, aber keine Stornierung gegen Erstattung. Ist das korrekt, jetzt wo es Reisewarnungen gibt? Die sagen "die Grenzen sind ja trotzdem offen". >> >In meinem Fall hat sich das Verständnis nun bestätigt, storniert der Anbieter, Rückerstattung, storniert man selbst kommen die Konditionen vom Anbieter, Reiserücktrittsversicherung haftet bei höherer Gewalt in der Regel nicht. > >Du hast aber einen Spezialfall, selbst wenn die Grenze schließt sehe ich Landal nicht automatisch in der Haftung wenn sie den Park grundsätzlich betreiben dürfen. Das wäre dann vermutlich dein Problem. >Insofern scheinen mir die Guthabenkonditionen von Landal recht fair, wobei der Verfall des Guthabens über 12 Monate recht knapp bemessen ist. >Ich glaube nicht daran dass das alles schon bald vorbei sein wird, sofern kein Impfstoff vom Himmel fällt. > >>Alternative wäre: Buchung erstmal stehen zu lassen und die Reise antreten. Ob ich allein im Sauerland oder allein in Holland sitze macht kontaktseitig imo keinen Unterschied. Aber es fühlt sich falsch an, und das möchte ich nicht. >> >Joa, ich beneide dich nicht. Ich persönlich denke es ist nicht falsch, ob man sich auf dem eigenen Grundstück oder bei Landal einquartiert, macht in meinen Augen keinen Unterschied. Bedenken hätte ich da eher inwiefern die aktuelle Grenzregelung Bestand hat, kurz vor Abreise Grenze für Privat zu und du hast den Salat, im Urlaub Grenze zu, und die Rückreise dürfte wohl alles an Erholung mit Anstrengungen negativ überkompensieren. In deinem Fall hätte ich persönlich gepokert und versucht die Buchung wahrzunehmen, aber ich hab auch kein Haus mit Garten.
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