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>>Unklar ist mir, wie das zufällige Begegnen (meine: abgesprochenes) von Freunden und Bekannten bei Einhaltung des 1-Meter Abstandes zu bewerten ist. Man müsste ja den Vorsatz nachweisen, sofern dieser überhaupt hier relevant ist? > >Das fällt dann wohl unter "Gruppenansammlung", wobei mir die genaue Spezifikation von "Gruppe" nicht geläufig ist. Aber nach Hausverstand würde ich wohl sagen ab 4, 5 Leute oder sowas.
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