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>>>nach Paragraph 2 Absatz 5 kann ich alleine spazieren gehen wenn ich möchte und Abstand halte. Oder lese ich das zu frei? >> >>Ja, darf man. Aber Gruppenansammlungen sind verboten. Öffentliche Plätze (z.B. Spielplätze) sind auch tabu. > >Ja aber wenn jeder von jedem anderen einen Meter entfernt ist, wäre es demnach ok? So steht das doch da?
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