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>>Doch klar, geöffnete Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. > >Von einem etwaigen kulanzweise gewährtem Umtauschrecht durch den Händler. Aber doch nicht von der gesetzlichen Gewährleistung? Ohne mich ins Thema eingelesen zu haben, aber: Wenn die Software fehlerhaft ist, muss ein Recht auf Nachbesserung und wenn das nicht möglich ist auf Rückgabe bestehen, Software hin oder her. Alles andere wäre ein mittelschwerer Skandal.
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