Thema:
Bauantrag: Blick nicht durch flat
Autor: Yoakin
Datum:03.12.25 16:54
Antwort auf:Immobilien #9 - Wohnst du noch oder baust du schon? von lmarvin

Kennt sich jemand von euch mit Bauanträgen und Baugenehmigungen aus?

Hintergrund ist: Wir haben eine ungenutzte Wohnraum-Reserve auf unserem Dachboden. Diese würde wir gerne möglichst einfach ausbauen. Das Dach wurde schon entsprechend neu gedämmt. Jetzt sollen eigentlich "nur" im Trockenbauverfahren 2 Wände gezogen werden, Decke verkleidet, ca. 5cm leichter Bodenaufbau drauf und fachmännisch Elektrik + Heizung verlegt werden.

Damit meine Frau nachts gut schlafen kann, haben wir brav und ordnungsgemäß den Bauplan vom Architekten erstellen lassen und formal einen Bauantrag gestellt.

Hier in RLP fällt das alles unter §67 LBauO, womit das Bauvorhaben frei von der Prüfungs- und Genehmigungspflicht ist.
Das Schreiben vom Amt lässt mich jetzt allerdings etwas verwirrt zurück.

Einerseits steht dort:
"Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften tragen Sie allein Sie als Bauherr und Ihr Architekt. Mit dem Bauvorhaben kann begonnen werden."

Im gleichen Schreiben unten dann:
"Vor Baubeginn sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung der Statik
- Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Wärmeschutzes und -soweit erforderlich- des Schallschutzes
- Absteckung der Grundflächen der baulichen Anlagen sowie Feststellung ihrer Höhenlage durch eine sachverständige Person und Vorlage eines entsprechenden Nachweises"

Als Laie klingt das erstmal widersprüchlich und lässt mich irritiert zurück. Ich kann beginnen aber dann doch nicht? Was denn jetzt?
Es ist nicht prüfungspflichtig und ich trage die alleinige Verantwortung, muss jetzt aber dennoch allmögliche Nachweise erbringen lassen? Und was soll ich da wo genau abstecken? Wtf?

Hat da einer mehr Ahnung von und kann mich ein wenig aufklären? o_O


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