Thema:
Re:Anträge auf Neuauszählung abgelehnt flat
Autor: Florian M.
Datum:13.03.25 20:26
Antwort auf:Anträge auf Neuauszählung abgelehnt von Matze

>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-024.html]
>
>Wenn ich es richtig verstehe ist die Begründung, dass erst das Endergebnis verkündet werden muss und man dann Einspruch einlegen kann und man keinen signifikanten Vorteil hätte, wenn schon vorher neu ausgezählt würde.


Es ist halt ein eigenes Wahlprüfungsverfahren vorgesehen, das erst einmal über den Bundestag geht und dann erst im nächsten Schritt beim Gericht überprüft wird. Dass das Gericht selbst so eine Abkürzung einführen würde war schon sehr unwahrscheinlich.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >