Thema:
Re:Frage zur Grundversorgung bei Leerstand flat
Autor: Telemesse
Datum:30.01.25 19:14
Antwort auf:Re:Frage zur Grundversorgung bei Leerstand von Akima

>>>Ich bin Ende letzten Jahres umgezogen, weil mich mein neuer AG schnellstmöglich haben wollte. Ich hatte keine Zeit mehr einen Nachmieter zu finden, daher stand meine Wohnung 2 Monate leer.
>>>Zu meinem Auszug habe ich alle Verträge gekündigt oder mitgenommen, natürlich auch den Stromanbieter. Mein Mietvertrag lief allerdings weiter, und ich musste für die Wohnung logischerweise weiterhin Miete zahlen. Zugang hatte ich keinen mehr, der Strom-Endstand wurde abgelesen, der FI-Schalter ausgeschaltet.
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>>>Nach 2 Monaten hatten meine ehem. Vermieter einen Nachmieter, und mir damit die schriftliche Kündigungsbestätigung geschickt. Als Zusatz „Mit dem Ende des Mietvertrags, endet auch der Vertrag des Mieters mit dem Grundversorger“ Weil dieser zwischenzeitlich nämlich 180€ für den Anschluss haben wollte.
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>>>Sie versuchen diese Kosten nun auf mir abzuladen. Nun meine Frage dazu: Wie ist in diesem Fall die Situation, bzw. wer ist im Recht, und muss die Kosten tragen?
>>>Strom wurde in dieser Zeit keiner verbraucht, und wenn doch, kann ich beweisen, seit meinem Auszug, bzw. der Kündigung nicht mehr dagewesen zu sein.
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>>Bis zur offiziellen Beendigung des Mietverhältnisses musst du als Mieter die Kosten tragen. Ob du in der Wohnung wohnst oder nicht spielt dabei keine Rolle.
>>Wenn du den bestehende Stromliefervertrag vorher kündigst, was du nicht hättest tun sollen, fällt die Wohnung automatisch in den Grundversorgertarif der örtlichen Stadtwerke. Diese Kosten werden dann immer dem Wohnungseigentümer in Rechnung gestellt, der dir gegenüber aber einen Erstattungsanspruch hat.
>>Bei den 180 Euro kann es sich aber eigentlich nur um die Jahresanschlusskosten handeln (alles andere würde mich schon sehr wundern). Hiervon müsstest du also nur den Anteil tragen, der auf deine Mietzeit entfällt (15,-/Monat).
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>Danke für die Info. Ich werde einfach mal bei eOn anrufen und die Sache erfragen. Schließlich war ich beim Grundversorger, allerdings mit einem besseren Tarif.
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>Gilt das auch, wenn man keinen Zugang mehr zur Wohnung hatte, der Vermieter allerdings uneingeschränkten? War u.A. mit der Grund, warum ich mit meinem Auszug gekündigt hatte, denn Zeitgleich habe ich die Schlüssel abgegeben.
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Das Mietverhältnis endet immer mit dem Ende der Kündigungsfrist. Da du nicht zur Nutzung verpflichtet bist, kannst du die Schlüssel zwar vorher abgeben, zahlen musst du aber trotzdem. Es sei denn es wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


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