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Autor: | _bla_ | ||
Datum: | 21.12.24 00:16 | ||
Antwort auf: | Schönbohm-Urteil von Matze | ||
>Über die Stellungnahme bin ich doch etwas enttäuscht. Wenn man vier von fünf bemängelten Behauptungen nicht wiederholen darf, dann spricht das nicht gerade für sorgfältige Arbeit bei Recherche und Schreiben des Beitrags. Äh, das kommt doch aber auch darauf an wie viele Behauptungen überhaupt aufgestellt wurden und wie zentral die unzulässigen Behauptungen überhaupt waren. Laut dem LTO Bericht geht es bei der Hälfte der unzulässigen Behauptungen wohl um Behauptungen, die gar nicht Teil der Sendung waren, sondern nur in Begleittexten aufgeführt wurden. |
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