Thema:
Re:Habe nicht die Staatsangehörigkeit des akt. Ziellandes. flat
Autor: Phil Gates
Datum:19.09.24 22:57
Antwort auf:Habe nicht die Staatsangehörigkeit des akt. Ziellandes. von Fred Labosch

>Also trifft die Definition wohl auf mich zu. Aber den Staat, in dem meine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, gibt es ja auch nicht mehr.
>Unsere 3 Kinder haben auch je zwei Pässe.


Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik waren beide Teilrechtsnachfolger des Deutschen Reiches und sind dann 1990 durch Beitritt der 5 ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes verschmolzen, so dass die heutige Bundesrepublik Rechtsnachfolgerin der DDR ist. Dein Geburtsland gibt es also sehr wohl noch. Aus Sicht der BRD gab es die DDR sowieso nie und alle Ossis waren immer auch Staatsbürger der Bundesrepublik.

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