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Autor: | makaimura | ||
Datum: | 12.08.24 22:20 | ||
Antwort auf: | Paket verloren. Wer zahlt den Zoll? von Blockdrift | ||
>Ich wollte dieses Geld jetzt von Incube8 wiederhaben. Die sagen mir aber ich muß beim deutschen Zoll die Rechnung vorlegen, die beweist, das ich schon Zoll bezahlt habe und dann würde ich von denen mein Geld zurück bekommen! Stimmt das? Für den Zoll sind das doch zwei Pakete. Ist denen doch wurscht, das eins verloren ging. Woher sollen die wissen, dass das zweite Paket Ersatz für das Erste war? Muss da nicht Incube8 an den Versanddienstleister herantreten und sich dort die komplette Kohle zurück holen und mir dann den Zoll erstattet? ja, alles korrekt, was Du Dir denkst. >Ein kleines Sahnehäubchen kommt noch drauf, das ich mir keine Quittung hab ausstellen lassen. Du kannst via dhl.de/einfuhr mit der Sendungsnummer einen Abgabenbescheid anfordern (gegen den Du dann theoretisch einspruch einlegen kannst). > Hab wahrscheinlich eh keine Chance was wiederzubekommen. Aber mich würde das einfach mal generell interessieren, ob das stimmt, was Incube8 behauptet. ganz genau genommen würde das davon abhängen ob die Sendung im Ursprungsland oder in Deutschland weggekommen ist, weil der Absender dann einmal die dt. EUSt schuldet und einmal nicht. So oder so aber natürlich herzlich unpraktisch und unelegant vom Absender gelöst. |
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