Thema:
Re:Datenschutzalbtraum Legalisierung flat
Autor: kellaabaa
Datum:28.02.24 19:33
Antwort auf:Datenschutzalbtraum Legalisierung von moishe maseltov

>[https://netzpolitik.org/2024/kiffer-listen-datenschutzalbtraum-legalisierung/]
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>>Diese Datenhalden könnten zu einem Selbstbedienungsladen für Behörden werden. Bei Kontrollen dürfen die zuständigen Behörden – das dürften in aller Regel Landesämter sein – „alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger von Anbauvereinigungen“ einsehen, prüfen und kopieren. Sie können auch Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitglieder – also der Kiffer:innen – erheben.
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>>Und sie dürfen all diese sensiblen Daten zwei Jahre speichern und an andere Behörden weitergeben, wenn sie bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach beliebigen Gesetzen nützlich sein könnten – ohne Anfangsverdacht, Richtervorbehalt oder sonstige rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Das Gesetz ist dabei nicht einmal auf die Übermittlung von Daten von Verdächtigten beschränkt. Es könnten beispielsweise auch sensible Daten von potenziellen Zeug:innen übermittelt werden.
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>Würde ich definitiv nicht machen, insbesondere im Blick auf mögliche zukünftige CDU oder AfD-Regierungen
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


Das ist tatsächlich übel und aus Sicht der Mitglieder ein ziemlicher Dämpfer.
Ich bin ja sonst nicht so super sensibel, was die Weitergabe meiner Daten betrifft,  aber hier ist eine Grenze erreicht. :-/


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