Thema:
Re:Macht mir schon Gedanken... flat
Autor: peppi
Datum:10.01.24 10:36
Antwort auf:Re:Macht mir schon Gedanken... von CompetitionPro

>ich kenn einen Fall von vor 2015 hier aus dem Umfeld, da wollte ein Türke/Kurde (anerkannter Asylbewerber) seine Familie nachholen (Frau + 3 Kinder), der musste erst nachweisen, das er ausreichend Wohnraum hatte und in der Lage war seine Familie zu versorgen (finanziell), gilt das heute noch oder ist hier inzwischen eine Vollalimentierung möglich?

Dann müsste er imo die drei monatige Frist zur Anmeldung privilegierten Familennachzugs verpasst haben. Die Möglichkeit aber gibt's mit subsidiärem Schutz oder Abschiebeverboten nicht (Menschen aus Afghanistan/Syrien kriegen bspw. so gut wie nur diese Schutzstatus). Und dann musst du nachweisen, dass du alle versorgen kannst, genug Wohnraum angemietet hast usw. (was fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, jedenfalls hier in FFM, wenn du zwei Kinder und Ehefrau nachholen willst musst du 3 Zimmer 8X qm und Arbeitsvertrag über ein Bruttogehalt von mind. 5-6000 brutto vorweisen können, wird's geben, aber puh, eher nicht), die Familie muss einen Termin in einer Botschaft haben, das kann bisbzu fünf Jahre dauern, die müssen da hinreisen, übernachten, essen usw. (aus Afghanistan musst du etwa nach Pakistan oder in den Iran, das sind teilweise tausende Kilometer)


< antworten >