Thema:
Re:AfD mit Antrag gegen "Gender-Zwang" abgeblitzt flat
Autor: Jassi
Datum:23.12.23 00:25
Antwort auf:Re:AfD mit Antrag gegen "Gender-Zwang" abgeblitzt von waldmeister

>>>Müssen sie nicht. Es gibt keine Pflicht an Hochschulen dazu.
>>
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>>Quelle bitte. Soll nicht wie ein schnippisches "stimmt ja gar nich!" rüberkommen. Ich hätte dafür wirklich gerne eine Quelle.
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>Ich selbst. Ich arbeite an einer Hochschule. Es gibt derlei nicht. Weder vom Berliner Senat noch vom akademischen Senat der Hochschule. Es ist einfach frei erfunden. Und meines Wissens rechtlich auch gar nicht durchsetzbar.
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[https://repgow.de/gendersprache-an-universitaeten/]

Der Student des Verkehrswesens Sebastian Zidek hatte an der TU Berlin von einer Lehrkraft die Anweisung erhalten, dass in ihrem Seminar eine gendersensible Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten erwartet werde. Auf weitere Nachfrage hieß es, dies sei eine Vorgabe seitens der Hochschule. Wenn er sich verweigere, könnte er eine schlechtere Note nicht anfechten. Als Zidek sich daraufhin mit der Rechtsabteilung der Universität in Verbindung setzte, erfuhr er, dass diese Aussage so nicht richtig sei und es besagte Vorgabe an der TU Berlin gar nicht gebe.


Wo wir uns glaube ich ich alle darauf einigen können, dass es rein rechtlich eine entsprechende Pflicht nicht gibt, aaaaaaaber es in der Realität dann doch Fälle gibt wo man von Zwang sprechen kann.


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